Die PG Energiewende des SPD Klimaforums hat am 15.2.2022 die aktuelle und akute Energiepreiskrise, deren Ursachen und Auswirkungen diskutiert und Vorschläge für eine dringende politische Reaktion zusammengetragen. Nach Beginn des Krieges hat sich die Situation – in jeder Hinsicht – verschärft und verschlechtert: wir hoffen mit ganzem Herzen und ganzem Verstand auf Frieden.
Das SPD Klimaforum unterstützt folgende Forderungen:
Die Energiepreiskrise ist eine Krise der fossilen Energien. Wie kann die SPD dieser Krise begegnen?
Die aktuelle Energiepreiskrise bringt eine erhebliche Verteuerung der Lebenshaltungskosten mit sich. Ursache dieser Entwicklung ist -bereits vor Kriegsbeginn- ein rasanter Preisanstieg bei den fossilen Energieträgern, insbesondere Gas und Öl. Deutschlands Energieversorgung ist heute zu 75% von Importen abhängig, importiert werden vorrangig fossile Energieträger. Unsere Lieferanten sind häufig autoritär regierte Staaten. Der Umstieg auf dezentrale Erneuerbare Energien in Deutschland macht uns unabhängiger von umweltschädigenden, knapper werdenden fossilen Energieträgern.
Das SPD Klimaforum begrüßt die in der Eröffnungsbilanz am 11.1.2022 vom BMWK, Minister Habeck, vorgetragenen Ziele zum EE-Strom-Zubau. Die Umsetzung dieser Ziele dient dem Klimaschutz und trägt dazu bei, die Energiepreise zu stabilisieren und abzusenken.
Die Aussage von Hermann Scheer, dem Vordenker und Vorkämpfer in der SPD für die Energiewende ist noch immer topaktuell: Knapp sind nicht die Erneuerbaren Energien, knapp ist die Zeit.“
Die PG Energiewende des SPD Klimaforums hält es für erforderlich, die Bürger*innen in der akuten Energiepreiskrise kurzfristig zu entlasten. Gleichzeitig sollten die Maßnahmen dem Umstieg auf ein strombasiertes, erneuerbares Energiesystem dienen und keine Fehlanreize setzen. Darum schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
1. Kurzfristig einzuführende und schnell wirksame Maßnahmen:
1.1. Wir unterstützen die geplante Abschaffung der EEG-Umlage zum 1.7.2022. Stattdessen sollen die Einnahmen des CO2-Preises zur Finanzierung der EE-Strom-Vergütung herangezogen werden. Gleichzeitig muss das EEG erhalten werden, denn die Auszahlung einer Einspeisevergütung ist für den Zubau Erneuerbarer Energien weiter notwendig. Wir unterstützen Habecks Gesetzesvorschlag, der dafür sorgen wird, die Entlastung von 3,72ct/kWh 1 zu 1 an die Verbraucher*innen durchzureichen.
1.2. Wir begrüßen die Einführung eines Heizkostenzuschusses für Wohngeld- und BaFöG-Empfänger*innen und fordern gleichzeitig eine Ausweitung auf Auszubildende. Hartz4-und Sozialhilfe-Empfänger*innen bekommen ihre Heizkosten weiterhin voll ersetzt. Wir schlagen vor zu prüfen, wie darüber hinaus untere Einkommensgruppen gezielt entlastet werden können.
1.3. Wir halten die Ausschüttung einer Pro-Kopf-Klimaprämie an alle Bürger*innen in der akuten Energiepreiskrise – aber auch darüber hinaus – für sinnvoll. Bei dem aktuell extremen Preisanstieg fossiler Energieträger, der nur zu einem geringen Anteil der CO2-Bepreisung zuzurechnen ist, kann ein Pro-Kopf-Klimageld/Energiegeld den Anreiz zum Umstieg auf Erneuerbare Energien und für Energieeffizienz bestärken, ohne Menschen übermäßig zu belasten. Wir weisen auf die aktuelle Studie der Universität Speyer im Auftrag der Umweltverbände hin, die von 130,- EURO pro Person und Jahr ausgeht und Vorschläge zur praktischen Umsetzung einer Klimaprämie ausgearbeitet hat. Mit Blick auf die weiter steigenden Einnahmen aus dem CO2-Preis und die aktuellen zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen soll der Bund prüfen, welche Auszahlungshöhe bereits in diesem Jahr fiskalisch darstellbar ist.
1.4. Wir unterstützen den geplanten Energiepreis-Zuschuss für bedürftige Kinder und fordern ihn an alle Familien, die Kindergeld erhalten, auszuweiten.
1.5. Eine Gießkannen-Entlastung z.B. durch eine Spritpreisbremse lehnen wir ab. Stattdessen wollen wir Anreize zum umfassenden Umstieg auf Erneuerbare Energien, zu Effizienzsteigerungen und zum bewussten Energiesparen setzen.
1.6. Eine Preisdeckelung für eine Sockelmenge an Heizenergieträgern je Haushalt, wie vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung vorgeschlagen, sollte auf Machbarkeit geprüft werden. In diesem Modell gleicht der Staat befristet mit Steuergeld die Preisdifferenz zwischen aktuellem Marktgeschehen und einem Preisniveau von 7,5 ct/kWh für die ersten z.B. 8.000 kWh Erdgas/Erdölverbrauch pro Haushalt und Jahr aus. Der Artikel ist angefügt.
Darüber hinaus sind für die PG Energiewende Maßnahmen, die mittel- und langfristig Entlastungen für die Bürger*innen schaffen, von größter Bedeutung:
2. Mittel- und langfristig wirksame Maßnahmen:
2.1. Der Ausbau Erneuerbarer Energien, der Sektorenkopplung, der Speicher und der Netze, insbesondere der Verteilnetze muss deutlich beschleunigt werden, um die Energieeffizienz zu erhöhen und die Nutzung fossiler Energieträger spürbar zu reduzieren.
2.2.Bürger*innen sollen stärker von den günstigen Erneuerbaren Energien profitieren: Mieterstrom muss der Eigenstromnutzung gleichgesetzt werden, sodass es für Vermieter*innen möglicht ist, Strom aus eigenen PV-Anlagen unbürokratisch und kostengünstig an ihre Mieter*innen abzugeben. Die Rahmenbedingungen für Bürger-Energiegenossenschaften müssen dringend verbessert werden.
2.3. Die PG Energiewende begrüßt den Vorschlag der Regierung, die CO2-Abgabe abhängig vom energetischen Zustand der Gebäude anteilig auf Vermieter*innen und Mieter*innen aufzuteilen. Denn nur die Vermieter*innen können ein Gebäude energetisch sanieren und eine umweltfreundliche Heizungsanlage einbauen. Das muss im Mietwohnungsbau, aber auch in Einfamilienhäusern stärker finanziell gefördert werden.
2.4. Die Vorgaben für Neubau und Sanierung von Gebäuden müssen so gestaltet werden, dass der Energieverbrauch deutlich reduziert und die Nutzung Erneuerbarer Energien drastisch ausgeweitet wird. Dies gilt auch für große Wohnungsbauprojekte und Nah- und Fernwärmennetze.
Grundsätzliches: Es muss verhindert werden, dass ein staatlich verordneter Preisausgleich zur Entlastung der Bürger*innen dazu führt, dass die Preise künstlich hochgehalten werden und der staatliche Zuschuss letztlich nur als zusätzlicher Gewinn beim Erdgasgroßhandel, bei Mineralölfirmen etc. und deren Aktionären landet.